Beachten Sie, dass Sie gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache
mit dem Versicherer fristgerecht
Widerspruch erheben
müssen.
Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess
kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu
überlassen.