Wichtige Hinweise zur Direktversicherung
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Der Arbeitgeber ist...
...in dem Fall der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person, die auch bei Ablauf bezugsberechtigt ist bzw. seine Hinterbliebenen.
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Durch die neue Rentenreform...
...können auch Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer eingezahlt werden. Ein Teil des monatlichen Entgelts wird dabei "umgewandelt" und in die Direktversicherung zum Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt. -
Steuerfreie Einzahlung der Beiträge...
...in die Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung plus gegebenenfalls 1.800 Euro. -
Am Ende der Laufzeit...
...bekommt der Arbeitnehmer die Rentenversicherungsleistungen ausbezahlt - entweder als lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung. Zu beachten ist: Sie werden in voller Höhe als sonstige Einnahmen nachgelagert besteuert. -
Vorzeitig gekündigt werden...
...kann die Direktversicherung nicht. Für den Fall eines Arbeitsplatzwechsels kann der neue Arbeitgeber den Vertrag natürlich weiterführen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, die Beiträge selbst einzuzahlen oder die Versicherung mit entsprechend geringeren Leistungen beitragsfrei weiterlaufen zu lassen. -
Das Bezugsrecht...
...aus dieser Versicherung steht dem Arbeitnehmer zu. -
Im Versorgungsfall...
...bekommt der Arbeitnehmer direkt von der Versicherung Leistungen. -
Auch im Insolvenzfall...
...stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen zu. -
Im Todesfall...
...bezugsberechtigt sind: Ehegatten, frühere Ehegatten, Kinder, Lebensgefährten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
.. die Erben erhalten bei Tod vor Rentenbeginn die bisher eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr) zuzüglich der Überschussanteile ausgezahlt
...bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Erben die Hinterbliebenen Rente innerhalb der Rentengarantiezeit
...ist kein Erbe eingesetzt können auch an andere Personengruppen die Beerdigungskosten, in der Regel 8000 Euro ausgezahlt werden